vorbeugender Brandschutz
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steht alle Maßnahmen, die im Vorfeld getroffen werden, um einer Entstehung und Ausbreitung von Bränden durch bauliche, anlagentechnische und organisatorische Maßnahmen entgegenzuwirken und die Auswirkungen von Bränden soweit es geht einzuschränken. Folglich gliedert sich der vorbeugende Brandschutz in den:
- Baulichen Brandschutz
- Anlagentechnischen Brandschutz
- Organisatorischen Brandschutz.
Die Erfüllung der gesetzlichen Schutzziele ist nur in einem Zusammenspiel aller Bereiche unter Berücksichtigung der Leistungsfähigkeit und Einsatztaktik des abwerhrenden Brandschutzes möglich.